Kompetenter Anwalt für
Zwangsvollstreckungsrecht
Das deutsche Rechtssystem stellt Unternehmen und Privatpersonen verschiedene Wege zur Verfügung, gegen säumige Schuldner einen Titel zu erwirken.
Dieser ist Voraussetzung für eine evtl. nachfolgende Zwangsvollstreckung. In der Zwangsvollstreckung kann der Anspruch dann z.B. durch Kontopfändung, Lohnpfändung, Pfändung durch den Gerichtsvollzieher oder die Zwangsversteigerung von Immobilien endgültig vollstreckt werden.
Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:
Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren, z.B. Pfändung von Arbeitseinkommen, Mobiliarpfändung, Kontenpfändung, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren
Vollstreckungsabwehrklage
Zwangsweise Eintragung einer Hypothek im Grundbuch (Zwangshypothek)