Kompetenter Anwalt für Steuerrecht in Offenburg
Unser Anwalt für Steuerrecht Uwe Werner übernimmt in Offenburg in einer Doppelfunktion für private Mandanten und Unternehmen die Aufgaben eines Steuerberaters sowie die eines Anwalts. Dazu gehört die Unterstützung bei steuerlich relevanten Entscheidungen sowie die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden.
Unser Anwalt für Steuerrecht in Offenburg ist ein hervorragend qualifizierter Experte, der sowohl privaten Mandanten als auch Firmen bei allen Fragen und Konflikten zur Seite steht, die das komplizierte deutsche Steuerrecht, insbesondere das Steuerstrafrecht, betreffen.
Als Steuerexperte kennt sich Rechtsanwalt Werner mit den Themen Buchführung und Bilanzierung sowie Jahresabschluss bestens aus. Darüber hinaus gehört der Bereich des allgemeinen Abgaberechts, inklusive des Verfahrens- und Bewertungsrechts, zum Gegenstandsbereich seiner Tätigkeit als Anwalt für Steuerrecht in Offenburg. Selbstverständlich ist der Experte darüber hinaus zuständig für die Themen Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer sowie Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Loyale Vertretung im Steuerstrafrecht in Offenburg
Bei Konflikten mit dem Finanzamt ist Uwe Werner außerdem wichtigster Ansprechpartner. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Anwalt ist die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Das verlangt solide Kenntnisse und Erfahrung im Steuerrecht und im (Steuer-)Strafrecht in Offenburg.
die Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden im Steuerstrafverfahren (Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Zollfahndung, Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft) wegen des Vorwurfs einer Steuerstraftat (insbesondere Steuerhinterziehung).
die Verteidigung vor den Strafgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht).
die Verteidigung im Steuerordnungswidrigkeitenverfahren (bspw. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung, Steuergefährdung, Schädigung des Umsatzsteueraufkommens etc.).
die Vertretung im Besteuerungsverfahren, insbesondere bei streitigen Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Zollprüfung pp.), Änderung von Steuerbescheiden im Zusammenhang mit der Einleitung des Strafverfahrens und im steuerlichen Haftungsverfahren.
die Vertretung im gerichtlichen Steuerstreit (Finanzgericht, Bundesfinanzhof).
die Beratung und Vertretung im Zusammenhang der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Offenburg einlegen
Es muss nicht immer gleich der Vorwurf der Steuerhinterziehung sein, der Sie unseren Anwalt für Steuerrecht kontaktieren lässt. In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Offenburgeinzulegen und sich dafür bereits die Unterstützung eines Anwalts für Steuerrecht zu sichern. Gerne wird Uwe Werner zunächst für Sie prüfen, ob ein Einspruch gegen den Steuerbescheid in OffenburgAussicht auf Erfolg hat.
Schätzungen zufolge sind rund 20 Prozent aller Steuerbescheide fehlerhaft und somit anfechtbar. Unser Anwalt für Steuerrecht prüft den Steuerbescheid in Offenburgauf Fehler und legt innerhalb der Frist Einspruch ein. Auf diese Weise schützen Sie sich vor Nachzahlungen oder erhalten sogar eine Steuerrückzahlung.
Weil das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, sollten Sie unbedingt einen Experten für Steuerrecht mit der Prüfung des Steuerbescheids beauftragen. Unser Anwalt für Steuerrecht erstellt und begründet den Einspruch gegen den Steuerbescheid und verleiht diesem in Offenburgsomit das nötige Gewicht. Damit der Einspruch nicht am Ablauf der Frist scheitert, sollten Sie umgehend nach Erhalt des Steuerbescheids mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen.
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Nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung, bei der wir Ihnen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit erläutern. In der Rubrik Kanzlei stellen sich die Anwälte unserer Kanzlei vorab vor.
Werner & Werner Rechtsanwälte
Brachfeldstr. 9
77654 Offenburg