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    Erbrecht

  

KompetenterAnwalt für Erbrecht in Offenburg

Mandatieren Sie unseren Anwalt für Erbrecht in Offenburg, wenn Sie Ihr Testament rechtssicher formulieren möchten oder wenn es bei der Regelung eines Nachlasses innerhalb der Erbengemeinschaft zu Konflikten kommt. 

Uwe Werner, unser Anwalt für Erbrecht in Offenburg, ist Ihr Ansprechpartner für:  

  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen

  • Umfassende Rechtsberatung bei Erbschaftsstreitigkeiten

  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

  • Gestaltungen zur Pflichtteilsreduzierung

  • Steuer- und Gesellschaftsrecht

  • Unternehmensnachfolge

Erbschaftsstreitigkeiten werden sehr oft erbittert geführt. Nutzen Sie die Unterstützung unseres kompetenten Anwalts für Erbrecht, der Ihre Interessen bei außergerichtlichen Verhandlungen oder beim Gerichtsprozess in Offenburg vertritt. Die Erfahrung mit vollkommen zerstrittenen Familien legt außerdem nahe, den eigenen Nachlass rechtzeitig zu regeln, um später Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden. Unser Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen in Offenburg dabei, Ihr Testament rechtssicher zu erstellen, und informiert Sie über die gesetzliche Erbfolge sowie Pflichtteilsansprüche, die im Testament berücksichtigt werden müssen. 

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Umfassende Beratung im Erbrecht in Offenburg

Rechtsanwalt Uwe Werner unterstützt Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie Gestaltungen zur Pflichtteilsreduzierung. 

Als Anwalt für Erbrecht in Offenburg berät er Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, unterstützt Sie bei der Nachlassabwicklung und steht Ihnen auch als Testamentsvollstrecker zur Regulierung der Auseinandersetzung nach dem Todesfall zur Verfügung.

Unser Anwalt für Erbrecht besitzt außerdem umfassende Kenntnisse im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht, um die Betriebsnachfolge für Unternehmen und Gesellschaftsanteile in Offenburg optimal zu gestalten.

Neben dem Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrecht stehen wir Ihnen auf folgenden Rechtsgebieten zur Verfügung:

Möchten Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren? Dann nehmen Sie jetzt online oder telefonisch mit unserer Kanzlei Kontakt auf. Wir stellen Ihnen gerne unsere Leistungen und unser Kanzleiteam vor. In der Rubrik Kanzlei können Sie sich vorab einen Eindruck von uns verschaffen. 

 

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Testament in Offenburg rechtssicher formulieren

Ein rechtssicheres Testament vermeidet Streit unter den Erben und stellt sicher, dass der Nachlass nach Ihren Wünschen geregelt wird. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und weitere Personen begünstigen möchten. 

Unser Anwalt für Erbrecht in Offenburg analysiert, ob sich Ihre Wünsche mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang bringen lassen, und stellt Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen vor. Er achtet darauf, dass die Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden. Außerdem sorgt unser Anwalt für Erbrecht dafür, dass das Testament in Offenburg unanfechtbar erstellt wird. Das Testament muss entweder handschriftlich vom Erblasser verfasst oder vom Anwalt aufgesetzt und dann persönlich unterschrieben sowie notariell beurkundet werden.

Pflichtteil vom Erbe in Offenburg: Welche Pflichtteilsansprüche sind vorhanden?

Nahe Angehörige haben ein Recht auf einen Pflichtteil vom Erbe. Die Höhe des prozentualen Anteils am Erbe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die Pflichtteile vom Erbe grenzen den Gestaltungsspielraum bei der Nachlassregelung in Offenburg erheblich ein.

Ziel ist, eine Mindestbeteiligung von Kindern sowie Ehegatten sicherzustellen, um Benachteiligungen zu vermeiden. Unser Anwalt für Erbrecht wird Ihnen in Offenburg genau erläutern, welche Personen in Ihrem Fall pflichtteilsberechtigt sind. Auch potenzielle Erben sollten sich von unserem Anwalt für Erbrecht in Offenburg beraten lassen, um bei der Verteilung des Erbes nicht ungerechtfertigt benachteiligt zu werden. Unser Anwalt für Erbrecht ist der geeignete Ansprechpartner, der Sie in Offenburg dabei unterstützt, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Nachlasspflegschaft und -verwaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Nachfolgeklauseln
  • Beratung zum Erbscheinverfahren
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung zu Auskunfts- und Herausgabeklagen der Alleinerben
  • Beratung zur Aufteilungsklage der Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung von Ansprüchen des oder der Vor- und Nacherben
  • Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen
  • Teilungsversteigerung

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