• Ihr Anwalt für das Rechtsgebiet

    Handelsrecht

Versierter Anwalt für Handelsrecht in Offenburg

Ein Anwalt für Handelsrecht übernimmt in Offenburg die Vertretung von Unternehmen aller Branchen und berät zu vielfältigen Themen. Dabei geht es insbesondere um Ansprüche aus vereinbarten Leistungen oder Zahlungen sowie die Ausgestaltung der entsprechenden Kauf-, Handelsvertreter- und Werklieferungsverträge.

Überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer juristischen Vertretung durch einen Anwalt für Handelsrecht aus unserer Kanzlei in Offenburg:

  • Hervorragende Expertise
  • Umfassende Erfahrung
  • Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Handels- und Gesellschaftsrecht (2010)

  • Prüfung von Verträgen
  • Durchsetzung von Ansprüchen durch außergerichtliche Verhandlungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf dem Wege des Gerichtsverfahrens
  • Beratung hinsichtlich aller relevanten handelsrechtlichen Fragestellungen

Das Handelsrecht ist Teil des Privatrechts und wird auch das „Sonderrecht der Kaufleute“ genannt. Ein Anwalt für Handelsrecht ist daher Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle juristischen Probleme von Unternehmen in Offenburg. Der Rechtsexperte kennt sich bestens mit den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der aktuellen Rechtsprechung aus. Die Rechtsprechung hat mehr noch als auf anderen Rechtsgebieten Einfluss auf die Spielregeln, die zwischen Firmen oder zwischen Firmen und ihren Kunden gelten. Ziel ist die Sicherstellung einer reibungslosen Abwicklung von Geschäften. Wenn es in diesem Zusammenhang zu Problemen kommt, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Handelsrecht in Offenburg kontaktieren, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Ein kompetenter Anwalt für Handelsrecht sorgt dafür, dass Ihr gesamtes Tagesgeschäft in Offenburg rechtlich abgesichert ist. 

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Kaufverträge in Offenburg rechtssicher gestalten

Kaufverträge bilden die Mehrheit aller Verträge, die zwischen Kaufleuten abgeschlossen werden. In den Kaufverträgen sind die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer aufgeführt.

Die Vorschriften für Kaufverträge, an denen zumindest ein Kaufmann beteiligt ist (sogenannte Handelskäufe), unterliegen anderen Regeln als Kaufverträge zwischen Privatleuten. Sind beide Parteien Kaufleute, muss der Käufer die Ware nach dem Kauf unverzüglich kontrollieren und sofort Mängel anzeigen, um die üblichen Mängelrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Preisminderung, Schadensersatz) zu erhalten. Kommt es vonseiten des Käufers zu einem Annahmeverzug, kann der Verkäufer die Ware für den Käufer kostenpflichtig lagern und unter bestimmten Bedingungen versteigern. Nutzen Sie die Unterstützung eines Anwalts für Handelsrecht, um Kaufverträge in Offenburgprüfen zu lassen oder im Falle von Problemen bei der Abwicklung des Kaufs Ihre Rechte durchzusetzen.

Handelsvertreterverträge: Worauf sollten Sie in Offenburg achten?

Die Formulierung von Handelsvertreterverträgen muss umfangreiche Informationen enthalten. Außerdem sollte der Vertrag explizit als Handelsvertretervertrag gekennzeichnet sein, um eine Abgrenzung zu Vertriebs- oder Maklerverträgen zu gewährleisten.

Der Anwalt für Handelsrecht wird Ihnen bei der Formulierung des Handelsvertretervertrages in Offenburghelfen, denn damit vermeiden Sie Probleme und Kosten in der Zukunft. Die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen wird erleichtert und eine weitgehende Rechtssicherheit erreicht. Der Anwalt für Handelsrecht in Offenburg prüft außerdem, ob etwaige Abweichungen vom Handelsrecht gültig sind. Des Weiteren wird festgestellt, welche Vertragsbestandteile zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt werden können, ohne den Vertrag insgesamt zu kündigen. Mit Hilfe von verlängerten Kündigungsfristen oder einer Befristung können besondere Sicherungsbedürfnisse berücksichtigt werden. 

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Werklieferungsverträge: Abgrenzung vom Kaufvertrag in Offenburg erforderlich

Werklieferungsverträge sind gesetzlich nicht eigenständig geregelt, sondern leiten sich aus den Kaufverträgen ab und unterliegen den Vorgaben des Handelsrechts.

Gegenstand von Werklieferungsverträgen ist die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. Der Besteller muss analog zum Kaufvertrag sofort nach Lieferung die Mängelfreiheit überprüfen, damit seine Gewährleistungsansprüche gelten. Für reine Werkverträge gelten diese Regelungen nicht. Welche Art von Vertrag vorliegt, geht aus der Leistungsbeschreibung hervor. Nutzen Sie die Beratung durch einen Anwalt für Handelsrecht, wenn Sie einen Werklieferungsvertrag in Offenburg formulieren oder überprüfen lassen möchten.

Informieren Sie sich außerdem über die weiteren Leistungen unserer renommierten Anwaltskanzlei. 

Unsere Rechtsgebiete im Überblick:

Möchten Sie mehr über unser Team erfahren? Dann klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei, wo sich unsere Rechtsexperten vorstellen. Benötigen Sie die Unterstützung eines kompetenten Anwalts für Handelsrecht in Offenburg? Dann nehmen Sie jetzt mit unserer Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Beratung, Entwurf und Überprüfung von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag im Auftrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

  • Beratung zu allen handelsrechtlichen Fragen
  • Beratung zum Handelsstand, insbesondere die Kaufmannseigenschaft
  • Beratung zu Handelsregister/Publizitätsvorschriften und Rechtsscheinhaftung
  • Nachfolgeregelungen für das Handelsgeschäft
  • Beratung zu Rechnungslegung/Bilanzrecht-Prokura, Handlungsvollmacht und Scheinvollmacht
  • Beratung zum Recht der kaufmännischen Absatz- und Geschäftsmittler
  • Beratung zum Sonderrecht der Handelsgeschäfte
  • Beratung zum Transportrecht

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