Kompetenter Anwalt für Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Unternehmen, Händlern und Endverbrauchern, die durch die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsrecht (HGB, GmbH, AktG, PartGG, GenG u.a.) gegeben werden. Hierzu gehören aber auch das Europarecht und Kartellrecht. Ein weiterer Schwerpunkt bildet dabei auch die Vertretung in Wirtschaftsstrafsachen.
Hier können wir im Einzelnen für Sie wie folgt tätig werden:
Vertretung der Mandanten vor Steuerstrafbehörden und der Staatsanwaltschaft
Vertretung unserer Mandanten in Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in Hauptverhandlungen
Im Falle von Durchsuchungsmaßnahmen begleiten wir die Kommunikation unserer Mandanten mit der Steuerfahndung und den sonst involvierten Behörden.
Beratung, Planung, Koordination und Durchführung von etwaigen Selbstanzeigen im Rahmen von drohenden oder bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren