• Ihr Anwalt für das Rechtsgebiet

    Bankrecht

Kompetenter Anwalt für Bankrecht

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Bank- und Finanzierungsgeschäfte mit dem Ziel der Vermeidung oder Ausräumung von Problemen mit Ihren Finanzdienstleistern.

Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Beratung zum Bankvertragsrecht
  • Beratung zum Recht der Kreditsicherheiten
  • Beratung zu Darlehensvergabe und -abwicklung
  • Unterstützung bei der Absicherung durch Grundschuld, Bürgschaft oder Sicherungsabtretung
  • Haftungsverwirklichung bei geleisteten Sicherheiten (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung)
  • Prüfung von Kreditvertragskündigungen und der Vereinbarungen über die Bestellung von Sicherheiten (z.B. Verbraucherkredite, AGB)
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Zinsanpassungen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen und deren konkreter Berechnung
  • Unterstützung unserer Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung bei Finanzierungsentscheidungen
  • Beratung im Vorfeld vor der Eingehung von Kreditverbindlichkeiten oder anderer bedeutsamer Geschäftsbeziehungen mit Banken

Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin!