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    Familienrecht

Renommierter Anwalt für Familienrecht in Offenburg

Streitigkeiten in der Familie sind nicht nur extrem belastend, sie werden außerdem oft erbittert geführt. Die Unterstützung eines kompetenten Anwalts für Familienrecht in Offenburg ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen berücksichtigt werden.

Die Mandatierung eines Anwalts für Familienrecht in Offenburg ist aus verschiedenen Gründen empfehlenswert: 

  • Umfassende familienrechtliche Beratung
  • Übernahme außergerichtlicher Verhandlungen
  • Loyale Prozessbegleitung
  • Interessenvertretung bei einer Ehescheidung / Versorgungsausgleich 

  • Sorgerecht

  • Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt (Scheidungsfolgevereinbarung/Ehevertrag)

  • Hausratsaufteilung/Zuweisung der Ehewohnung

  • Hervorragende Expertise und Erfahrung

  • Erfolgreiche Teilnahme am Fachlehrgang Familienrecht (2008)

  • Zeitnahe Vereinbarung von Terminen

Ein Anwalt für Familienrecht benötigt neben fundierten juristischen Kenntnissen Erfahrung und das nötige Fingerspitzengefühl für dieses sensible Rechtsgebiet. Unsere Anwältin für Familienrecht in Offenburg wird Sie zunächst umfassend beraten und die Ausgangssituation sowie die verschiedenen Handlungsalternativen darstellen. Im Anschluss daran wird in enger Absprache mit Ihnen eine Strategie erarbeitet und konsequent verfolgt.

Unser Scheidungsanwalt in Offenburg: Ansprechpartner in einer schwierigen Situation

Das Ende einer Ehe ist leider meist mit vielen Konflikten verbunden, die nicht von den Ehepartnern gelöst werden können. Die Mandatierung eines Scheidungsanwalts in Offenburg ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Scheidung fair erfolgt und dabei nicht die eigenen Interessen ins Hintertreffen geraten.

Vermeiden Sie die Eskalation von Streitigkeiten und übergeben Sie alle mit der Scheidung zusammenhängenden Aufgaben einem Anwalt für Familienrecht. Unsere Familienanwältin in Offenburg wird mit einer individuellen Strategie sicherstellen, dass in Fragen des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unserer Kanzlei auf, um einen Termin Rechtsanwältin Andrea Werner zu vereinbaren.

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Streit um das Sorgerecht in Offenburg vermeiden

Andrea Werner wird alles dafür tun, Regelungen des Sorgerechts einvernehmlich zu gestalten, um die Belastung für Ihre Kinder zu reduzieren.

Zu diesem Zweck wird im Vorfeld des Scheidungsprozesses versucht, eine Vereinbarung über das Sorgerecht zu treffen, die für beide Seiten, vor allem jedoch für die Kinder akzeptabel ist. Leider lassen sich nicht immer Konflikte vermeiden. In diesem Fall hilft ein Anwalt für Familienrecht Ihnen in Offenburgdabei, die eigene Position erfolgreich zu vertreten.

Unterhalt: häufiger Streitpunkt bei einer Scheidung in Offenburg

Das Thema Unterhalt ist ebenfalls sehr konfliktär. Zunächst geht es darum, den Trennungsunterhalt zu regeln. Dieser betrifft die Phase vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zur Scheidung.

Für die Zeit nach der Scheidung ergeben sich Fragen hinsichtlich des Kindesunterhalts sowie des nachehelichen Unterhalts für den Ex-Partner/die Ex-Partnerin in Offenburg. Ob ein nachehelicher Unterhalt gerechtfertigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Dauer der Ehe, das Einkommen beider Partner sowie die Frage nach sogenannten „ehebedingten Nachteilen“, die ausgeglichen werden müssen, haben Einfluss auf die Unterhaltsregelung. 

Unsere Familienanwältin wird Sie zunächst beraten und dann Ihre Interessen hinsichtlich der Durchsetzung oder der Abwehr von Unterhaltsansprüchen vertreten. 

Benötigen Sie die juristische Unterstützung auf einem anderen Rechtsgebiet? Hier ist ein Überblick über unsere weiteren Leistungen:

Sie suchen einen Anwalt für Familienrecht in Offenburg? Gerne stellen wir Ihnen unsere Kompetenzen und unsere Leistungenim Rahmen einer unverbindlichen Beratung genauer vor. Erfahren Sie mehr über unsere Familienanwältin Andrea Werner in der Rubrik Kanzlei.

Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags. Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Vorbereiten von Eheverträgen anlässlich Trennung oder Scheidung
  • Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen
  • Beratung zu Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich)
  • Vorbereiten von gerichtlichen und außergerichtlichen Regelungen zur elterlichen Sorge und Umgangsrecht
  • Beratung zu Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
  • Beratung zu Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung
  • Beratung bei Adoption

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