Das Vertriebsrecht, also das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen, dient der Regelung der Absatzorganisation. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter (Handelsvertreterrecht) oder Makler, zwischen Versicherung und Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer (Franchiserecht) und zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler.
Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:
Erstellung, Prüfung, Änderung und Auflösung der auf diesen Rechtsgebieten relevanten Verträge (z.B. für Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionäre, Handelsmakler und Franchiseverträge)
Ermittlung und gerichtliche/außergerichtliche Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen und sonstigen Rechten aus Vertriebsverträgen
Konzeption und Entwicklung von Vertriebsorganisationen