Seit 1992 berät sie mittlere und kleine regionale Unternehmen sowie Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen. Sie gestaltet individuell Arbeitsverträge und definiert die Inhalte von Arbeitsverhältnissen. Es geht um Einstellung, Abmahnung, Entgelt, Befristung, Eingruppierung, Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, betriebliche Altersvorsorge, Direktionsrecht, Versetzung, Arbeitszeugnis, Kündigung, Teilzeitarbeit, Grenzgänger und vieles mehr.
Ebenso berät und vertritt sie Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Betriebsänderungen oder auch bei Interessenausgleich und Sozialplänen. Auch zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts sowie des Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrechts ist sie Ansprechpartnerin für ihre Mandanten.
Familienrecht
ist der zweite Tätigkeitsschwerpunkt von Andrea Werner. Sie hat an dem anwaltsspezifischen Lehrgang für Familienrecht 2008 mit Erfolg teilgenommen. Sie berät die Ehepartner bei Eheverträgen und vertritt sie bei Ehescheidungen, kümmert sich um Sorge- und Umgangsrecht, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Vermögensrecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Sie verfügt über langjährige Erfahrung und Gerichtspraxis.