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    Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Offenburg: Vertretung bei Verkehrsdelikten

Das deutsche Verkehrsrecht ist kompliziert und durch die Reform der Punktekartei in Flensburg hat sich die Situation für Autofahrer verschärft. Unser Anwalt für Verkehrsrecht in Offenburg vertritt Ihre Interessen und hilft Ihnen dabei, sich gegen ein Fahrverbot oder andere Strafen zu wehren.

Überzeugen Sie sich von den Vorteilen der Mandatierung eines Anwalts für Verkehrsrecht in Offenburg: 

  • Ausgezeichnete Fachkenntnisse und lange Erfahrungen
  • Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen
  • Konsequente Interessenwahrnehmung
  • Flexible, schnelle Terminvergabe
  • Interessenvertretung bei Bußgeldverfahren und Fahrverboten
  • Vertretung bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist in jeder Hinsicht potenziell gefährlich, denn sie birgt die permanente Gefahr, in Konflikt mit dem komplizierten deutschen Verkehrsrecht zu geraten. Mit der Unterstützung eines kompetenten Anwalts für Verkehrsrecht können Sie sich in Offenburg gegen ungerechtfertigte Bußgelder oder Fahrverbote wehren. Der Anwalt für Verkehrsrecht wird Ihnen die Ausgangssituation in Offenburg genau erläutern und Handlungsalternativen einerseits aufzeigen und andererseits für Sie umsetzen. Nehmen Sie außerdem Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei auf, wenn Sie juristische Unterstützung nach einem Verkehrsunfall benötigen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Sie sollen den Führerschein abgeben in Offenburg?

Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ein oder mehrere Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg. Wer acht Punkte angesammelt hat, muss den Führerschein abgeben, und zwar mindestens für sechs Monate.

Danach erhält man den Führerschein in Offenburg und bundesweit übrigens nicht automatisch zurück, sondern muss einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. In vielen Fällen wird die Neuerteilung von einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig gemacht. 

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern in vielen Fällen sogar existenzbedrohend. Ein Verlust der Arbeitsstelle oder die Tatsache, eine selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausüben zu können, sind einige der drohenden Folgen. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, sich von einem renommierten Anwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen, der Sie bei einem Führerscheinentzug aufgrund der Punkte in Flensburg in Offenburgvertritt. Selbstverständlich übernimmt der Anwalt für Verkehrsrecht die Vertretung Ihrer Interessen, wenn Sie die Fahrerlaubnis abgeben müssen, weil Ihnen ein Verstoß, wie das Überschreiten der Geschwindigkeit oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Offenburgvorgeworfen wird. Möchten Sie sich ein Bild von den Anwälten unserer Kanzlei machen? Dann klicken Sie jetzt auf die Rubrik Kanzlei.

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Wann ist ein Fahrverbot in Offenburg zu erwarten?

Ein Fahrverbot droht in Offenburg bei verschiedenen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer außerorts die erlaubte Geschwindigkeit um mindestens 26 Stundenkilometer oder innerorts um 21 Stundenkilometer überschreitet, riskiert ein einmonatiges Fahrverbot.

Generell gilt, dass jedes Verkehrsdelikt, das mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet wird, zusätzlich zum Bußgeld mit einem Fahrverbot bestraft wird. 

Vergehen, die mit drei Punkten bestraft werden, gelten sogar als Straftat, sodass der Führerschein entzogen wird und frühestens nach sechs Monaten der Antrag auf eine Neuerteilung gestellt werden kann. Sie sollten deshalb bei allen Verstößen, die Ihnen zur Last gelegt und mit einem oder mehreren Punkten geahndet werden, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung der Anschuldigung und der Wahrnehmung Ihrer Interessen in Offenburg beauftragen.

Informieren Sie sich außerdem über die Leistungen unserer Anwaltskanzlei auf folgenden Rechtsgebieten:

Die kompetenten Anwälte unserer Kanzlei in Offenburg stehen Ihnen jederzeit mit ausgezeichneter Expertise und langjähriger Erfahrung bei der Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen! 

Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Regulierung von Haftpflichtschaden und Kaskoschaden
  • Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten
  • Beratung zum Thema Führerschein (Recht der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug, MPU-Gutachten)
  • Beantwortung von Fragen zur Kraftfahrtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung)

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