• Ihr Anwalt für das Rechtsgebiet

    Wettbewerbsrecht

Kompetenter Anwalt für Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht der Werbung als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens. Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Konkurrenten und Kunden vor unlauterem Verhalten. Wir zeigen nicht nur rechtliche Risiken von Werbe- und Marketingstrategien auf, sondern entwickeln auch alternative Konzepte für die Mandanten.

Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Beratung bei der Entwicklung von Werbe- und Marketingstrategien in Abstimmung mit den Firmenabteilungen und den Beratern der Mandanten
  • Prüfung geplanter Promotions- und Werbeaussagen, auch für Werbeagenturen
  • Verteidigung von Werbe- und Marketingmaßnahmen der Mandanten gegen rechtliche Beanstandung von dritter Seite, insbesondere von Konkurrenten und Abmahnvereinen, sowie Prüfung von Abmahnungen sowie der Werbung des Angreifers auf Möglichkeiten zum Gegenangriff
  • Prüfung der Werbe- und Marketingmaßnahmen der Konkurrenten unserer Mandanten auf rechtliche Schwachpunkte und Festlegung von Angriffsstrategien
  • Sorgfältige Vorbereitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen, insbesondere durch Testkäufe oder durch Ermittlungen

Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin!